Berufsbegleitende Studierende haben den Vorteil, dass sie durch ihre Berufstätigkeit finanziell unabhängiger sind als andere Studierende. Jedoch kommen auch auf sie viele Kosten zu: Studiengebühren, Anfahrtskosten und eventuell auch Unterkunftskosten. Überdies hinaus spielen andere Ressourcen wie beispielsweise die Zeit eine wichtige Rolle für berufsbegleitende Studierende. In diesem Artikel stellen wir Ihnen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten vor, die Ihnen helfen, Ihr Studium optimal zu gestalten.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber kann ein berufsbegleitendes Studium ein Pluspunkt sein. Denn auch das Unternehmen profitiert langfristig von besser ausgebildetem Personal. So ist es einerseits denkbar, finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber zu erhalten. Andererseits kann der Arbeitgeber Ihnen auch anderweitig entgegenkommen, etwa durch die Genehmigung von Bildungsurlaub oder einer angepassten Arbeitszeitenregelung. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung, um einen Überblick darüber zu erhalten, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihr Unternehmen bietet.

Steuern im Studium sparen

Wenn Sie Steuern von Ihrem Studium absetzen möchten, dann werden Sie unvermeidlich auf zwei Begriffe stoßen: Sonderausgaben und Werbungskosten.

Die Sonderausgaben gelten für Personen, die noch kein Erststudium und noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Sie umfassen Aufwendungen von bis zu 6.000 Euro im Jahr, die sich von der Steuer absetzen lassen. Allerdings darf das Studium nicht betrieblich veranlasst sein. Das heißt, der Arbeitgeber darf das Studium nicht empfohlen haben und es darf nicht berufsintegriert (in diesem Falle besteht ein Vertrag zwischen Unternehmen, Universität und Studierendem) sein.

Interessanter dürften für Sie also die Werbungskosten sein. Denn sie können geltend gemacht werden, wenn Sie bereits eine Ausbildung oder ein Erststudium absolviert haben. Es ist hierbei irrelevant, ob Sie bereits einen Bachelor absolviert haben und noch einen zweiten Bachelor studieren, oder ob es sich um ein aufbauendes Studium, wie etwa einen Master handelt. Außerdem kann die Ausbildung bzw. das Erststudium auch zeitlich zurückliegen. Wenn Sie also eine Erstausbildung absolviert und dann einige Jahre gearbeitet haben, können Sie bei einem weiteren Studium dennoch die Werbungskosten als Verlustvortrag geltend machen. Von der Steuer absetzen können Sie beispielsweise Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel und Fachliteratur, Reisekosten und Übernachtungskosten. Vor allen Dingen Letzteres kann sich für Sie lohnen, da das Studium an der TUCed einmal monatlich in Präsenz stattfindet.

Vom Staat gefördert werden

Mit dem Aufstiegsstipendium des Ministeriums für Bildung und Forschung können Menschen mit einer Berufsausbildung und Praxiserfahrung während ihres Erststudiums gefördert werden. Hierbei kann es sich sowohl um ein Vollzeitstudium, als auch um ein berufsbegleitendes Studium handeln. Dabei erhalten Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang 2.700 Euro jährlich. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit herausragenden Leistungen, sowie zwei Jahre Praxiserfahrung nach der Ausbildung.

Stipendiaten des Aufstiegsstipendiums werden zusätzlich zu der finanziellen Förderung auch ideell gefördert. So existiert eine Online-Plattform namens „StipNet“, die zum Austausch und zur Vernetzung der Stipendiaten untereinander genutzt werden kann. Auch Seminare, Fachtagungen und Regionalgruppen werden im Rahmen des Aufstiegsstipendiums angeboten.

Auch das Weiterbildungsstipendium kann berufsbegleitende Studierende finanziell fördern, die bereits über eine Berufsausbildung verfügen. Die Aufnahme ist hierbei bis zu einem Alter von 24 Jahren möglich. Wenn Sie allerdings einen Freiwilligendienst oder Elternzeit absolviert haben, dann kann die Aufnahme auch später erfolgen. Eine weitere Voraussetzung ist entweder eine Durchschnittsnote der Berufsabschlussprüfung von mindestens 1,9, eine Qualifizierung für einen der ersten drei Plätze bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Berufsschule. Zudem müssen Sie bei Bewerbung für das Stipendium berufstätig mit mindestens 15 Stunden pro Woche oder als arbeitssuchend gemeldet sein. Bei einem berufsbegleitenden Studium können Kosten wie beispielsweise Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten. Zusätzlich erhalten Sie im ersten Förderjahr einen IT-Bonus in Höhe von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers.

Studienkredit aufnehmen

Sollten Sie nicht in den Genuss eines Stipendiums kommen können und auch Ihr Arbeitgeber leistet nicht ausreichend finanzielle Unterstützung, so ist die Aufnahme eines Studienkredites denkbar.

Die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet einen Studienkredit an. Er eignet sich nicht nur für Vollzeit- und Teilzeitstudium, sondern auch für Ihr berufsbegleitendes Studium. Aufgrund der aktuellen Krise liegt der Zinssatz bis Ende des Jahres 2021 sogar bei 0%.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu dem berufsbegleitenden Studium an der TUCed? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Fachstudienberater.

Sie können sich auch individuell zu einem berufsbegleitenden Studium an der TUCed beraten lassen. Wir bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Studiengängen von (Production) Management über Integrative Lerntherapie und Gerontopsychologie bis hin zu Kundenmanagement und Eventmarketing. Schauen Sie zur Information für zwischendurch doch auch auf unseren social Media-Kanälen auf Facebook und Linkedin vorbei und vernetzen sich mit uns.